Durch die Hinterlegung von businesskritischer Software sichern wir dem Erwerber zu, dass er bei Ausfall des Entwicklers auf den Sourcecode der Software zugreifen und so den Betrieb fortführen kann. Dem Entwickler gewährleisten wir, dass sein Sourcecode geheim bleibt und vor unbefugter Nutzung geschützt ist.
Die Parteien einigen sich gemeinsam auf einen Escrow-Vertrag. Dieser Escrow eignet sich am besten, um auf die individuellen Bedürfnisse der Parteien einzugehen. Einsatz: Erwerb von Standardsoftware und Entwicklung von Individualsoftware.
Der Entwickler und die Agentin vereinbaren die Hinterlegung des Sourcecodes. Der Vertrag sieht vor, dass ein Erwerber bei Eintreten besonderer Ereignisse einen Herausgabeanspruch hat. Der Erwerber wird direkt oder durch Vertragseintritt berechtigt. Einsatz: Erwerb von Standardsoftware.
Übersicht
Escrow-Dienstleistungen und juristische Beratung der Weblaw AG